Wien: Einheitspreis für Studenten, Stadt übernimmt Kosten

Wien: Einheitspreis für Studenten, Stadt übernimmt Kosten

Nach einem Gerichtsurteil sind einheitliche Preise für alle Studenten nötig. Die Karte kostet nun unabhängig vom Wohnsitz 75 Euro.

Die Wiener Linien passen den Preis für die Semesterkarte an. Das Ticket für das Sommersemester kostet für Studierende unabhängig davon, ob sie in Wien einen Hauptwohnsitz haben, 75 Euro. Der Verkauf beginnt am 16. Jänner und die Gültigkeit des Tickets ist von 1. Februar bis 30. Juni 2023.

Stadt kommt für Kosten auf

Die Wiener Linien wurden wegen Diskriminierung beim Kauf des Semestertickets rechtlich verurteilt. Zuvor kostete das Ticket für Studierende unter 26 mit Wohnsitz außerhalb von Wien 150 Euro. Nun können alle Studierenden das Ticket zu einem Preis von 75 Euro online und zu 78 Euro an einer Ticketstelle kaufen.

Den Wiener Linien entgeht durch die Vergünstigung freilich Geld. Welchen Anteil Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien beim Ticketverkauf ausmachen, will man mit Verweis auf laufende Gerichtsverfahren nicht beantworten. Die nun ausbleibende Summe werde aber von der Stadt beglichen.

Rückzahlung von 375 Euro pro Student

Aufgrund einer Sammelklage von mehr als 16.400 Studierenden über die Plattform ticketerstattung.at könnten die Stadt Wien größere Zahlungen erwarten. Die Ursache sind drei Einzelklagen, nach denen die Wiener Linien Berufung einlegten. Das Urteil wurde im September 2022 bestätigt und kann nicht mehr durch eine Revision beim Obersten Gerichtshof angefochten werden. Die Studierenden wurden jeweils mit 375 Euro Entschädigung belohnt.

Ob die Ansprüche aus der anhängigen Sammelklage ebenfalls ausbezahlt werden, ist ungewiss. Die Entschädigungen könnten sich auf mehrere Millionen Euro belaufen. Die Wiener Linien werden über die weiteren Schritte informieren, sobald es eine Klärung bezüglich der Ansprüche gibt.
Es wird betont, dass die Rechtsauslegung in dieser Angelegenheit mehrdeutig ist. Ein Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen im Frühjahr 2022 kam zu dem Ergebnis, dass keine Ungleichbehandlung festgestellt wurde.

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